Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Brittanja GmbH Braut- und Festmoden Manufaktur, Inhaber: Britta Adams-Gogoll und Anja Bellinger-Fonck, Rheinberger Straße 392, 47445 Moers, nachfolgend Brittanja GmbH

 

GELTUNGSBEREICH
Angebote, Lieferungen und Leistungen der Brittanja GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Waren abschließen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie schriftlich von der Brittanja GmbH akzeptiert worden ist.

 

ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift auf der Kaufvertragsbestätigung bzw. der Auftragsbestätigung die Annahme des ihm unterbreiteten Angebots. Es kommt damit ein gültiger und bindender Kaufvertrag zustande.
Kann das bestellte Kleid aufgrund von Umständen, die Brittanja GmbH nicht zu vertreten hat – z.B. durch Hersteller- oder Lieferantenverschulden – nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geliefert werden, verliert der Kaufvertrag seine Gültigkeit.

 

ZAHLUNGSKONDITIONEN
Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages bzw. der Auftragsbestätigung sind mindestens 50 % des Kaufpreises sofort zur Zahlung fällig. 

Die Restsumme ist fällig bei Lieferung und 1. Anprobe der Ware, spätestens jedoch 21 Tage nach der Mitteilung der Brittanja GmbH an den Kunden, dass die Ware zur Anprobe bereit liegt.

 

EIGENTUMSVORBEHALT
Die gekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis im Eigentum der Brittanja GmbH.


LAGERUNG DER WARE
Die Brittanja GmbH lagert ein Brautkleid auf Kundenwunsch kostenlos bis zur Hochzeit, maximal 12 Monate, vorbehaltlich freier Kapazitäten in ihrem Lager ein. Die Haftung für Beschädigung und Verlust wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

BEANSTANDUNGEN
Der Kunde hat die Ware bei Übergabe sorgfältig auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Erkennbare Mängel müssen der Brittanja GmbH sofort, bevor die Ware das Geschäft verlässt, mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Stoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind. Handelsübliche oder geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können deshalb nicht beanstandet werden.


UMTAUSCH UND RÜCKNAHME
Unsere Ware ist vom Umtausch und von der Rücknahme ausgeschlossen. Insbesondere nachträgliche Änderungen der privaten Lebensumstände des Kunden, wie etwa eine Schwangerschaft, Wegfall des Hochzeittermins, Nichtgefallen, Änderung der Körpermaße fallen in den alleinigen Risikobereich des Kunden und lassen die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag einschließlich der Zahlungs- und
Abnahmepflicht der Ware bestehen.
Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.

RESERVIERUNG
Bei Reservierung von Ware wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € fällig. Erfolgt der Kauf der entsprechenden Ware wird die Bearbeitungsgebühr mit dem Kaufpreis verrechnet. Die Reservierung ist nur für eine Dauer von bis zu 10 Tagen möglich und gültig.

PREMIUM-ANPROBE
Die Kosten einer separat zu buchenden Premium-Anprobe werden auch bei einem Kaufvertragsabschluss nicht auf den Kaufpreis angerechnet. Die Gebühr wird auch bei einer Terminstornierung fällig.

DATENSCHUTZ
Mit seiner Unterschrift erklärt der Kunde sich damit einverstanden, dass die Brittanja GmbH seine personenbezogenen Daten, wie Anrede, Name, Adresse, Telefonnummer, Hochzeitsdatum, für die Abwicklung des Kaufvertrages erhebt, verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist der Brittanja GmbH untersagt.


SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Kaufvertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommt.

Stand Januar 2026