Rheinberger Straße 392, 47445 Moers
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Brittanja GmbH
Braut- und Festmoden Manufaktur
Inhaber: Britta Adams-Gogoll und Anja Bellinger-Fonck
Rheinberger Str. 392
47445 Moers

GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Brittanja GmbH Braut- und Festmoden Manufaktur – Inhaber: Britta Adams-Gogoll, Anja Bellinger-Fonck und einem Verbraucher gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Abweichende Bedingungen des Kunden werden durch den Verkäufer nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer erteilt seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Der Käufer erklärt durch seinen freien Willen und mit seiner Unterschrift im Kaufvertrag, die Annahme des unterbreiteten Angebotes, es kommt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande.

ZAHLUNGSKONDITIONEN
Es sind mindestens 50% des Kaufpreises der Ware sofort zur Zahlung fällig. Die Restsumme ist fällig bei Lieferung und 1. Anprobe der Ware. Bei Maßanfertigungen oder individuellen Anpassungen auf Wunsch seitens des Käufers, ist vorab der vollständige Kaufpreis zu zahlen. Wir akzeptieren Barzahlung, EC- und Kreditkartenzahlung.

MASSANFERTIGUNGEN
Kleider, Accessoires und Schmuck, die persönlich für den Kunden / Kundin hergestellt, bestellt und geändert werden sind Einzelstücke und können an keine weitere Kundin / Kunden verkauft werden. Daher und aufgrund der entstandenen Aufwands-, Logistik- und Handelskosten kann Ihre Bestellung nicht storniert werden. Außer im Falle von höherer Gewalt vor dem geplanten Liefertermin.

EIGENTUMSVORBEHALT
Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.

LAGERUNG DER WARE
Der Verkäufer lagert ein Brautkleid auf Kundenwunsch kostenlos bis zur Hochzeit, maximal 12 Monate ein, solange Kapazitäten im Lager vorhanden sind. Die Haftung für Beschädigung und Verlust wird ausgeschlossen. Dies gilt auch unter normaler und einfacher Fahrlässigkeit.

BEANSTANDUNGEN
Reklamationen können nur nach sofortiger Beanstandung (bevor die Ware das Geschäft verlässt) akzeptiert werden. Reklamationen für bereits mitgenommene Ware werden nicht akzeptiert.

Stoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind. Handelsübliche oder geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können deshalb nicht beanstandet werden.

Die Ware sollte bei Übergabe sorgfältig auf Fehler oder Mängel überprüft werden; Mängel und Fehler sind umgehend Brittanja Braut- und Festmoden Manufaktur zu melden.

UMTAUSCH UND RÜCKNAHME
Unsere Ware ist vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen.

Bestellte und bereits angezahlte Ware kann nicht umgetauscht werden. Ein Umtausch oder eine Rücknahme der Ware ist generell nicht möglich. Bei einem Mangel hat die Kundin/ der Kunde das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Sollten in Ausnahmefällen besondere Gründe vorliegen, z.B. Schwangerschaft, kann ein Umtausch gegen eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Kaufpreises des umzutauschenden Brautkleides durchgeführt werden, sofern das neue Brautkleid mindestens preisgleich ist. Ein Umtausch gegen ein günstigeres Kleid ist ausgeschlossen.

RESERVIERUNG LÄNGER ALS 3 TAGE
Bei Reservierung von Ware wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig. Bei anschliessenden Kauf der Ware, wird diese Gebühr verrechnet. Bei Nichtabnahme der Ware wird die Gebühr nicht erstattet.

SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mir der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Stand: August 2019